Antrag: | Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen |
---|---|
Antragsteller*in: | Juli Hitschler (LAG EU B/BB) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 05.08.2019, 11:13 |
Ä16 zu A1NEU26: Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen
Antragstext
Von Zeile 71 bis 73 einfügen:
Tickets für alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater Anbieter auf allen gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Die EU-Kommission sollte außerdem dafür sorgen, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu gewinnen.Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen –
Nachtzugverbindungen wiederherstellen – endlich ein Europa-Zug nach Brüssel und
Paris!
Das europäische Verkehrssystem ist zu einseitig auf den Auto- und Luftverkehr
ausgerichtet. Zudem wächst der Luftverkehr jedes Jahr stark, was die
Klimaschutzziele im Verkehrssektor unterläuft. Klima- und umweltfreundliche
Alternativen wurden von der europäischen Politik jahrzehntelang vernachlässigt.
Das Land Berlin sollte umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen, um die
Alternativen zum Flugverkehr auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von
und nach Berlin zu stärken. Hierzu sind auch die Reisekostenregelungen für
Landesbedienstete zu überarbeiten und Nachtzugverbindungen in europäische
Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung zu fördern.
Nachtzugverbindungen gezielt fördern - EU-Hauptstädte verbinden
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte unserer europäischen
Nachbarländer zu schaffen. Moderne Nachtzüge sind eine nachhaltige und
klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr in Europa. Durch eine gezielte
öffentliche Förderung kann das Angebot an Nachtzügen in Berlin wieder ausgebaut
werden. Aktuell fehlen insbesondere attraktive Bahnverbindungen über Nacht nach
nach Paris und Brüssel. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“ von
Berlin über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit
Schlaf- und Liegewagen ausschreiben.: Außerdem sollen Nachtzugverbindungen nach
Amsterdam, Kopenhagen und Warschau ausgeschrieben werden. Auf diese Weise können
wir einen Berliner Beitrag zur Schaffung eines europäischen Nachtzugnetzes, wie
sie von Matthias Gastel, Cem Özdemir, Michael Cramer und Franziska Brantner
gefordert wird, leisten.
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können
Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse
betreiben werden. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte
daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst
finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste
Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf
Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine
öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre
möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte. Falls
sich während der Vorbereitungs- und Ausschreibungsphase ein*e
eigenwirtschaftliche*r Betrieber*in im Nachtlinienverkehr auf einer der oben
genannten Strecken etabliert, soll die Ausschreibung für diese Strecke
automatisch zurückgezogen werden. Dies sollte auch im Ausschreibungsverfahren
von Anfang an so festgelegt sein.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von
Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte
Kostenschätzung erarbeitet werden, um den notwendigen Finanzrahmen besser
abschätzen zu können. Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern,
sollen die Verbindungen einzeln und nicht nur als Gesamtpaket ausgeschrieben
werden, wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet
sein soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Sitz-,
Liege- und Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben
hinsichtlich der Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche
Kontingente für Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen und
ausdrücklich gewünscht. Bewerber*innen soll es ausdrücklich gestattet sein, ihre
Angebote auf geeignete Art und Weise mit Ausschreibungen anderer öffentlicher
Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen Angeboten zu kombinieren und das
Angebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. Das Angebot sollte nach
Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde Anpassung der Gebührenordnungen der
Flughäfen gegenfinanziert werden. Als Alternative zu einer Ausschreibung von
Verkehrsleistungen soll auch die Vergabe von Förderkrediten für neue
Nachtzugverbindungen ab Berlin durch die Investitionsbank Berlin geprüft werden.
Neben fehlender (Nachtzug-)Verbindungen hindert auch die bestehende Praxis des
Ticketkaufs viele Menschen daran, transeuropäische Zugverbindungen zu nutzen. Es
ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass für eine Zugverbindung von Paris
nach Warschau Online-Tickets über die jeweiligen nationalen Anbieter gebucht
werden müssen. Die Landesregierung sollte sich auf europäischer Ebene dafür
einsetzen, bis Ende der Legislaturperiode ein gemeinsames Online-System und
offene technische Schnittstellen verpflichtend einzuführen, um europaweit
Tickets für alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater
Anbieter auf allen gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Die EU-Kommission sollte außerdem dafür sorgen, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu gewinnen.Außerdem soll
dafür gesorgt werden, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und
Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch
kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu
gewinnen.Für eine Reisekette mit mehreren Bahngesellschaften sollen die
Fahrgastrechte im Verspätungsfall durchgängig und firmenübergreifend gelten.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten
möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel
erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches
Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so
angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll,
klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich
dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten
ergeben. Ein leicht verständlicher und praktikabler Leitfaden für
klimafreundliche Dienstreisen ist in Abstimmung mit Gewerkschaften und
Beamt*innenvertretungen sowie Umwelt- und Verkehrsverbänden zu erarbeiten.
Landesbedienstete sollen künftig frei wählen dürfen, ob sie auf Dienstreisen
geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchführen möchten, was dann
auch ausdrücklich über die tägliche Arbeitszeit hinaus anerkannt werden soll,
oder die Zeit lieber für private Zwecke nutzen und nicht als Arbeitszeit
verbuchen wollen. Bei Fahrtzeiten mit der Bahn von unter viereinhalb Stunden
sollen Flugreisen nur noch dann erstattet werden, wenn dadurch
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis
zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit
Hotelübernachtungen behandelt werden.
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig
grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen
statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt
werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu
angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen
diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin
sich als Teil einer übergeordneten Klimastrategie auf der so gewonnenen
Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug
setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu
Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue
Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Konferenzen möglichst
zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe
Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster
Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik
sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von
Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen
sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings
soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für
Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und
Beamt*innenverbänden erarbeiten. Die neuen Regeln sollen zunächst für einen
Zeitraum von einem Jahr in einzelnen Dienststellen freiwillig erprobt werden.
Zeilsetzung sollte sein, die Umstellung auf das neue Regelwerk durch verstärkte
Nutzung von e-Conferencing insgesamt kostenneutral zu gestalten. Grundsätzlich
sollen zukünftig, die durch das Reisen von Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des
Landes entstehenden CO2-Emissionen kompensiert werden, wobei die Kompensation
durch lokale Projekte in Berlin und nicht in Drittländern erfolgen soll.
Antragsbegründung
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen
der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn
Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit
der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in
der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die
Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich
begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im
Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig
bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des
europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben. Wenn es Berlin gelingt, das
Wachstum des Luftverkehrs zu begrenzen, so schont dies die Berliner*innen nicht
nur vor Lärm- und Feinstaubeinwirkungen, sondern leistet auch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz. Auch ein weiterer, kostspieliger Ausbau der BER kann so
vermieden werden.Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen
bequemes, stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht.
Momentan ist Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP
Intercity täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl
an der polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach
Zürich und Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt
ohne staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der
russischen Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt
es eine saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten
Anbieters nach Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg. Aufgrund der
attraktiven Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für
Nachtzugverbindungen nach Prag; nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits
eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindungen. In Richtung Paris, Luxemburg,
Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen und Warschau gibt es jedoch das Potential für die
Wiedereinführung von Nachtzügen. Durch eine gezielte, zeitlich begrenzte
Förderung durch das Land Berlin ist eine Ausweitung des Angebots durch
eigenwirtschaftlich agierende Anbieter möglich. Erfahrungsgemäß bauen neue
Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit eine Klientel auf, da Fahrgäste oft
nicht sofort nach Etablierung einer klimafreundlichen Alternative zum Flugzeug
auf diese umsteigen, sondern einer gewissen Umgewöhnungszeit bedürfen. Das macht
den Markteintritt für neue Anbieter ganz ohne öffentliche Unterstützung oft zu
riskant um realisiert zu werden. Andere öffentliche Träger haben ähnliche Pläne
für die Förderung von Nachtzügen, so dass sich durch die Kombination von
Fördermöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit starke Synergien entwickeln könnten.
So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die Ausschreibung von Nachtzügen
nach Westeuropa. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im internationalen
Schienenpersonenfernverkehr wird vom Freistaat Bayern bereits auf der Strecke
München praktiziert und ist daher kein rechtliches Novum.
Die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Erstattung von Reisekosten sind
nicht praxistauglich und bedürfen dringend einer Überarbeitung. Die Regelung
sieht vor, dass nur das günstigste, regelmäßig verkehrende Transportmittel
erstattet wird. Die Regelung wurde vor der Liberalisierung des Fernbusmarkts
getroffen und bevor eine dynamische Preisgestaltung im Bahnsektor üblich wurde.
Da sich die Preise für einzelne Verbindungen stetig ändern, ist das Gesetz nur
schwer anzuwenden und durchzusetzen. Auch wird von Landesbediensteten in der
Praxis aus Komfortgründen meist nicht erwartet, statt dem Flugzug oder der Bahn
den günstigeren Fernbus zu nehmen, obwohl das Gesetz in seiner heutigen Form
dies eigentlich so vorsieht. Wir möchten eine grundsätzliche Neuregelung der
Erstattung von Reisekosten erreichen, die die Ziele Kosteneffektivität,
Entlastung der Beschäftigten und Klimaschutz miteinander vereinigt. Hierbei soll
eine größtmögliche Wahlfreiheit und Flexibilität für die Beschäftigten
geschaffen werden, ohne dass dies zu unvertretbar hohen Mehrkosten führt. Uns
ist bewusst, dass sich hierbei gewisse Zielkonflikte ergeben, die wir durch
ausgeglichene und flexible Regeln lösen wollen. Von Beschäftigten des Landes
wird oft der Wunsch geäußert, statt dem Flugzeug auch klimaschonendere
Verkehrsmittel für ihre Dienstreisen nutzen zu dürfen. Gleichzeitig kann dies
auch bedeuten, dass eine Reise insgesamt mehr Zeit ins Anspruch nimmt und
Beschäftigte so weniger Zeit mit ihren Angehörigen verbringen können. Neben der
Freiheit, im Landesdienst klimafreundlicher reisen zu dürfen sehen wir deshalb
auch eine größere Rolle für e-Conferencing, um Stress durch häufige Dienstreise
vermeiden zu können. Uns ist besonders wichtig, die neuen Regelungen im Dialog
mit Arbeitnehmer*innenvertretungen zu erarbeiten. Niemand soll durch die neuen
Dienstreiseregelungen unzumutbar belastet werden. Unser Ziel ist ein
Dienstreiseverhalten, was sowohl das Klima als auch die Beschäftigten weniger
stark belastet als bisher.
Von Zeile 71 bis 73 einfügen:
Tickets für alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater Anbieter auf allen gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Die EU-Kommission sollte außerdem dafür sorgen, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu gewinnen.Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen –
Nachtzugverbindungen wiederherstellen – endlich ein Europa-Zug nach Brüssel und
Paris!
Das europäische Verkehrssystem ist zu einseitig auf den Auto- und Luftverkehr
ausgerichtet. Zudem wächst der Luftverkehr jedes Jahr stark, was die
Klimaschutzziele im Verkehrssektor unterläuft. Klima- und umweltfreundliche
Alternativen wurden von der europäischen Politik jahrzehntelang vernachlässigt.
Das Land Berlin sollte umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen, um die
Alternativen zum Flugverkehr auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von
und nach Berlin zu stärken. Hierzu sind auch die Reisekostenregelungen für
Landesbedienstete zu überarbeiten und Nachtzugverbindungen in europäische
Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung zu fördern.
Nachtzugverbindungen gezielt fördern - EU-Hauptstädte verbinden
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte unserer europäischen
Nachbarländer zu schaffen. Moderne Nachtzüge sind eine nachhaltige und
klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr in Europa. Durch eine gezielte
öffentliche Förderung kann das Angebot an Nachtzügen in Berlin wieder ausgebaut
werden. Aktuell fehlen insbesondere attraktive Bahnverbindungen über Nacht nach
nach Paris und Brüssel. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“ von
Berlin über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit
Schlaf- und Liegewagen ausschreiben.: Außerdem sollen Nachtzugverbindungen nach
Amsterdam, Kopenhagen und Warschau ausgeschrieben werden. Auf diese Weise können
wir einen Berliner Beitrag zur Schaffung eines europäischen Nachtzugnetzes, wie
sie von Matthias Gastel, Cem Özdemir, Michael Cramer und Franziska Brantner
gefordert wird, leisten.
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können
Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse
betreiben werden. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte
daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst
finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste
Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf
Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine
öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre
möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte. Falls
sich während der Vorbereitungs- und Ausschreibungsphase ein*e
eigenwirtschaftliche*r Betrieber*in im Nachtlinienverkehr auf einer der oben
genannten Strecken etabliert, soll die Ausschreibung für diese Strecke
automatisch zurückgezogen werden. Dies sollte auch im Ausschreibungsverfahren
von Anfang an so festgelegt sein.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von
Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte
Kostenschätzung erarbeitet werden, um den notwendigen Finanzrahmen besser
abschätzen zu können. Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern,
sollen die Verbindungen einzeln und nicht nur als Gesamtpaket ausgeschrieben
werden, wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet
sein soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Sitz-,
Liege- und Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben
hinsichtlich der Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche
Kontingente für Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen und
ausdrücklich gewünscht. Bewerber*innen soll es ausdrücklich gestattet sein, ihre
Angebote auf geeignete Art und Weise mit Ausschreibungen anderer öffentlicher
Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen Angeboten zu kombinieren und das
Angebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. Das Angebot sollte nach
Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde Anpassung der Gebührenordnungen der
Flughäfen gegenfinanziert werden. Als Alternative zu einer Ausschreibung von
Verkehrsleistungen soll auch die Vergabe von Förderkrediten für neue
Nachtzugverbindungen ab Berlin durch die Investitionsbank Berlin geprüft werden.
Neben fehlender (Nachtzug-)Verbindungen hindert auch die bestehende Praxis des
Ticketkaufs viele Menschen daran, transeuropäische Zugverbindungen zu nutzen. Es
ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass für eine Zugverbindung von Paris
nach Warschau Online-Tickets über die jeweiligen nationalen Anbieter gebucht
werden müssen. Die Landesregierung sollte sich auf europäischer Ebene dafür
einsetzen, bis Ende der Legislaturperiode ein gemeinsames Online-System und
offene technische Schnittstellen verpflichtend einzuführen, um europaweit
Tickets für alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater
Anbieter auf allen gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Die EU-Kommission sollte außerdem dafür sorgen, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu gewinnen.Außerdem soll
dafür gesorgt werden, dass alle online verfügbaren Angebote auch Agenturen und
Reisezentren zu fairen Konditionen zur Verfügung gestellt werden, um durch
kompetente Beratung weitere Kund*innen für den internationalen Bahnverkehr zu
gewinnen.Für eine Reisekette mit mehreren Bahngesellschaften sollen die
Fahrgastrechte im Verspätungsfall durchgängig und firmenübergreifend gelten.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten
möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel
erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches
Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so
angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll,
klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich
dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten
ergeben. Ein leicht verständlicher und praktikabler Leitfaden für
klimafreundliche Dienstreisen ist in Abstimmung mit Gewerkschaften und
Beamt*innenvertretungen sowie Umwelt- und Verkehrsverbänden zu erarbeiten.
Landesbedienstete sollen künftig frei wählen dürfen, ob sie auf Dienstreisen
geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchführen möchten, was dann
auch ausdrücklich über die tägliche Arbeitszeit hinaus anerkannt werden soll,
oder die Zeit lieber für private Zwecke nutzen und nicht als Arbeitszeit
verbuchen wollen. Bei Fahrtzeiten mit der Bahn von unter viereinhalb Stunden
sollen Flugreisen nur noch dann erstattet werden, wenn dadurch
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis
zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit
Hotelübernachtungen behandelt werden.
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig
grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen
statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt
werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu
angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen
diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin
sich als Teil einer übergeordneten Klimastrategie auf der so gewonnenen
Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug
setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu
Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue
Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Konferenzen möglichst
zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe
Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster
Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik
sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von
Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen
sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings
soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für
Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und
Beamt*innenverbänden erarbeiten. Die neuen Regeln sollen zunächst für einen
Zeitraum von einem Jahr in einzelnen Dienststellen freiwillig erprobt werden.
Zeilsetzung sollte sein, die Umstellung auf das neue Regelwerk durch verstärkte
Nutzung von e-Conferencing insgesamt kostenneutral zu gestalten. Grundsätzlich
sollen zukünftig, die durch das Reisen von Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des
Landes entstehenden CO2-Emissionen kompensiert werden, wobei die Kompensation
durch lokale Projekte in Berlin und nicht in Drittländern erfolgen soll.
Antragsbegründung
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen
der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn
Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit
der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in
der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die
Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich
begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im
Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig
bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des
europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben. Wenn es Berlin gelingt, das
Wachstum des Luftverkehrs zu begrenzen, so schont dies die Berliner*innen nicht
nur vor Lärm- und Feinstaubeinwirkungen, sondern leistet auch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz. Auch ein weiterer, kostspieliger Ausbau der BER kann so
vermieden werden.Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen
bequemes, stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht.
Momentan ist Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP
Intercity täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl
an der polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach
Zürich und Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt
ohne staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der
russischen Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt
es eine saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten
Anbieters nach Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg. Aufgrund der
attraktiven Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für
Nachtzugverbindungen nach Prag; nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits
eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindungen. In Richtung Paris, Luxemburg,
Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen und Warschau gibt es jedoch das Potential für die
Wiedereinführung von Nachtzügen. Durch eine gezielte, zeitlich begrenzte
Förderung durch das Land Berlin ist eine Ausweitung des Angebots durch
eigenwirtschaftlich agierende Anbieter möglich. Erfahrungsgemäß bauen neue
Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit eine Klientel auf, da Fahrgäste oft
nicht sofort nach Etablierung einer klimafreundlichen Alternative zum Flugzeug
auf diese umsteigen, sondern einer gewissen Umgewöhnungszeit bedürfen. Das macht
den Markteintritt für neue Anbieter ganz ohne öffentliche Unterstützung oft zu
riskant um realisiert zu werden. Andere öffentliche Träger haben ähnliche Pläne
für die Förderung von Nachtzügen, so dass sich durch die Kombination von
Fördermöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit starke Synergien entwickeln könnten.
So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die Ausschreibung von Nachtzügen
nach Westeuropa. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im internationalen
Schienenpersonenfernverkehr wird vom Freistaat Bayern bereits auf der Strecke
München praktiziert und ist daher kein rechtliches Novum.
Die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Erstattung von Reisekosten sind
nicht praxistauglich und bedürfen dringend einer Überarbeitung. Die Regelung
sieht vor, dass nur das günstigste, regelmäßig verkehrende Transportmittel
erstattet wird. Die Regelung wurde vor der Liberalisierung des Fernbusmarkts
getroffen und bevor eine dynamische Preisgestaltung im Bahnsektor üblich wurde.
Da sich die Preise für einzelne Verbindungen stetig ändern, ist das Gesetz nur
schwer anzuwenden und durchzusetzen. Auch wird von Landesbediensteten in der
Praxis aus Komfortgründen meist nicht erwartet, statt dem Flugzug oder der Bahn
den günstigeren Fernbus zu nehmen, obwohl das Gesetz in seiner heutigen Form
dies eigentlich so vorsieht. Wir möchten eine grundsätzliche Neuregelung der
Erstattung von Reisekosten erreichen, die die Ziele Kosteneffektivität,
Entlastung der Beschäftigten und Klimaschutz miteinander vereinigt. Hierbei soll
eine größtmögliche Wahlfreiheit und Flexibilität für die Beschäftigten
geschaffen werden, ohne dass dies zu unvertretbar hohen Mehrkosten führt. Uns
ist bewusst, dass sich hierbei gewisse Zielkonflikte ergeben, die wir durch
ausgeglichene und flexible Regeln lösen wollen. Von Beschäftigten des Landes
wird oft der Wunsch geäußert, statt dem Flugzeug auch klimaschonendere
Verkehrsmittel für ihre Dienstreisen nutzen zu dürfen. Gleichzeitig kann dies
auch bedeuten, dass eine Reise insgesamt mehr Zeit ins Anspruch nimmt und
Beschäftigte so weniger Zeit mit ihren Angehörigen verbringen können. Neben der
Freiheit, im Landesdienst klimafreundlicher reisen zu dürfen sehen wir deshalb
auch eine größere Rolle für e-Conferencing, um Stress durch häufige Dienstreise
vermeiden zu können. Uns ist besonders wichtig, die neuen Regelungen im Dialog
mit Arbeitnehmer*innenvertretungen zu erarbeiten. Niemand soll durch die neuen
Dienstreiseregelungen unzumutbar belastet werden. Unser Ziel ist ein
Dienstreiseverhalten, was sowohl das Klima als auch die Beschäftigten weniger
stark belastet als bisher.
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