Antrag: | Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen |
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Antragsteller*in: | Daniel Freudl |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 30.06.2019, 10:40 |
Ä17 zu A1NEU22: Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen
Antragstext
Nach Zeile 200 einfügen:
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass Anreize für Landesbedienstete geschaffen werden, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bahn und Fernbus auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Dazu fordern wir die Senatsverwaltung auf, in Abstimmung mit Gewerkschaften, Umwelt- und Verkehrsverbänden einen entsprechenden Leitfaden zu erarbeiten. Angestelte und Beamt*innen, die auf Dienstreisen von unterwegs arbeiten, sind auch für das Land Berlin längst Realtität geworden. Wir fordern die Landesreigerung auf, dem REchnung zu tragen und mindestens 50% der Reisezeit als Arbietszeit zu berechnen. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten, sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen –
Nachtzugverbindungen wiederherstellen – endlich ein Europa-Zug nach Brüssel und
Paris!
Das europäische Verkehrssystem ist zu einseitig auf den Luftverkehr
ausgerichtet, welcher jedes Jahr stark wächst, was die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor unterläuft. Klima- und umweltfreundliche Alternativen wurden von
der europäischen Politik jahrzehntelang vernachlässigt. Das Land Berlin sollte
kurzfristig wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Alternativen zum Flugverkehr
auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von und nach Berlin zu stärken.
Hierzu sind die Reisekostenregelungen für Landesbedienstete zu überarbeiten und
Nachtzugverbindungen in europäische Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung
zu fördern.
Nachtzugverbindungen gezielt fördern
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte unserer europäischen
Nachbarländer zu schaffen. Moderne Nachtzüge sind eine nachhaltige und
klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr in Europa. Durch eine gezielte
öffentliche Förderung kann das Angebot an Nachtzügen in Berlin wieder ausgebaut
werden. Aktuell fehlen insbesondere attraktive Bahnverbindungen über Nacht nach
nach Paris und Brüssel geben. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“
von Berlin über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit
Schlaf- und Liegewagen ausschreiben: Weiterhin sollen Nachtzugverbindungen nach
Amsterdam, Luxemburg, Kopenhagen und Warschau ausgeschrieben werden, falls ein
verkehrswissenschaftliches Gutachten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz einen potentiell ausreichenden Bedarf für einen wirtschaftlichen
Betrieb feststellt.
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können
Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse
betreiben werden. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte
daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst
finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste
Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf
Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine
öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre
möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte. Falls
sich während der Vorbereitungs- und Ausschreibungsphase ein*e
eigenwirtschaftliche*r Betrieber*in im Nachtlinienverkehr auf einer der oben
genannten Strecken etabliert, soll die Ausschreibung für diese Strecke
automatisch zurückgezogen werden. Dies sollte auch im Ausschreibungsverfahren
von Anfang an so festgelegt sein.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von
Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte
Kostenschätzung erarbeitet werden, um den notwendigen Finanzrahmen besser
abschätzen zu können. Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern,
sollen die Verbindungen einzeln und nicht als Gesamtpaket ausgeschrieben werden,
wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet sein
soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Liege- und
Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der
Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche Kontingente für
Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen. Bewerber*innen soll es
ausdrücklich gestattet sein, ihre Angebote auf geeignete Art und Weise mit
Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen
Angeboten zu kombinieren und das Angebot entsprechend anzupassen und zu
erweitern. Das Angebot sollte nach Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde
Anpassung der Gebührenordnungen der Flughäfen gegenfinanziert werden. Als
Alternative zu einer Ausschreibung von Verkehrsleistungen soll auch die Vergabe
von Förderkrediten für neue Nachtzugverbindungen ab Berlin durch die
Investitionsbank Berlin geprüft werden.
Neben fehlender (Nachtzug-)Verbindungen hindert auch die bestehende Praxis des
Ticketkaufs viele Menschen daran, transeuropäische Zugverbindungen zu nutzen. Es
ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass für eine Zugverbindung von Paris
nach Warschau Tickets über die jeweiligen nationalen Anbieter gebucht werden
müssen. Die Landesregierung sollte sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
bis Ende der Legislaturperiode ein gemeinsames Online-System und offene
technische Schnittstellen verpflichtend einzuführen, um europaweit Tickets für
alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater Anbieter auf allen
gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Für eine Reisekette mit mehreren
Bahngesellschaften sollen die Fahrgastrechte im Verspätungsfall durchgängig und
firmenübergreifend gelten.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten
möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel
erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches
Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so
angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll,
klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich
dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten
ergeben. Ein detaillierter, leicht verständlicher und praktikabler Leitfaden für
klimafreundliche Dienstreisen ist in Abstimmung mit Gewerkschaften und
Beamt*innenvertretungen sowie Umwelt- und Verkehrsverbänden zu erarbeiten.
Landesbedienstete sollen künftig frei wählen dürfen, ob sie auf Dienstreisen
geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchführen möchten, was dann
auch ausdrücklich als Arbeitszeit anerkannt werden soll, oder die Zeit lieber
für private Zwecke nutze und nicht als Arbeitszeit verbuchen wollen. Bei
Fahrtzeiten mit der Bahn von unter viereinhalb Stunden sollen Flugreisen nur
noch dann erstattet werden, wenn dadurch Hotelübernachtungen vermieden werden
können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet
werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden.
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig
grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen
statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt
werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu
angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen
diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin
sich als Teil einer übergeordneten Klimastrategie auf der so gewonnenen
Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug
setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu
Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue
Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Meetings möglichst
zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe
Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster
Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik
sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von
Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen
sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings
soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für
Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und
Beamt*innenverbänden erarbeiten. Die neuen Regeln sollen zunächst für einen
Zeitraum von einem Jahr in einzelnen Dienststellen freiwillig erprobt werden.
Zeilsetzung sollte sein, die Umstellung auf das neue Regelwerk durch verstärkte
Nutzung von e-Conferencing insgesamt kostenneutral zu gestalten. Grundsätzlich
sollen zukünftig, die durch das Reisen von Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des
Landes entstehenden CO2-Emissionen kompensiert werden, wobei die Kompensation
durch lokale Projekte in Berlin und nicht in Drittländern erfolgen soll.
Antragsbegründung
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen
der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn
Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit
der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in
der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die
Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich
begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im
Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig
bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des
europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben. Wenn es Berlin gelingt, das
Wachstum des Luftverkehrs zu begrenzen, so schont dies die Berliner*innen nicht
nur vor Lärm- und Feinstaubeinwirkungen, sondern leistet auch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz. Auch ein weiterer, kostspieliger Ausbau der BER kann so
vermieden werden.
Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen bequemes,
stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht. Momentan ist
Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP Intercity
täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl an der
polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach Zürich und
Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt ohne
staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der russischen
Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt es eine
saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten Anbieters nach
Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg. Aufgrund der attraktiven
Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für Nachtzugverbindungen nach
Praha, nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits eigenwirtschaftliche
Nachtzugverbindungen. In Richtung Paris, Luxemburg, Brüssel, Amsterdam,
Kopenhagen und Warschau gibt es jedoch das Potential für die Wiedereinführung
von Nachzügen. Durch eine gezielte, zeitlich begrenzte Förderung durch das Land
ist eine Ausweitung des Angebots durch eigenwirtschaftlich agierende Anbieter
möglich. Erfahrungsgemäß bauen neue Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit
eine Klientel auf, da Fahrgäste oft nicht sofort nach Etablierung einer
klimafreundlichen Alternativen zum Flugzeug umsteigen, sondern einer gewissen
Umgewöhnungszeit bedürfen, was den Markteintritt für neue Anbieter ganz ohne
öffentliche Unterstützung oft zu riskant macht. Andere öffentliche Träger haben
ähnliche Pläne für die Förderung von Nachtzügen, so dass sich durch die
Kombination von Fördermöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit starke Synergien
entwickeln könnten. So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die
Ausschreibung von Nachtzügen nach Westeuropa. Die Ausschreibung von
Verkehrsleistungen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr wird vom
Freistaat Bayern bereits auf der Strecke München-Praha praktiziert und ist daher
kein rechtliches Novum.
Die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Erstattung von Reisekosten sind
nicht praxistauglich und bedürfen dringend einer Überarbeitung. Die Regelung
sieht vor, dass nur das günstigste, regelmäßig verkehrende Transportmittel
erstattet wird. Die Regelung wurde vor der Liberalisierung des Fernbusmarkts
getroffen und bevor eine dynamische Preisgestaltung im Bahnsektor üblich wurde.
Da sich die Preise für einzelne Verbindungen stetig ändern ist das Gesetz nur
schwer anzuwenden und durchzusetzen. Auch wird von Landesbediensteten in der
Praxis aus Komfortgründen meist nicht erwartet, statt dem Flugzug oder der Bahn
den günstigeren Fernbus zu nehmen, obwohl das Gesetz in seiner heutigen Form
dies eigentlich so vorsieht. Wir möchten eine grundsätzliche Neuregelung des
Erstattung von Reisekosten erreichen, die die Ziele Kosteneffektivität,
Entlastung der Beschäftigten und Klimaschutz miteinander vereinigt. Hierbei soll
eine größtmögliche Wahlfreiheit und Flexibilität für die Beschäftigten
geschaffen werden, ohne dass dies zu unvertretbar hohen Mehrkosten führt. Uns
ist bewusst, dass sich hierbei gewisse Zielkonflikte ergeben, die wir durch
ausgeglichene und flexible Regeln lösen wollen. Von Beschäftigten des Landes
wird oft der Wunsch geäußert, statt dem Flugzeug auch klimaschonendere
Verkehrsmittel für ihre Dienstreisen nutzen zu dürfen. Gleichzeitig kann dies
auch bedeuten, dass eine Reise insgesamt mehr Zeit ins Anspruch nimmt und
Beschäftigte so weniger Zeit mit ihren Angehörigen verbringen können. Neben der
Freiheit, im Landesdienst klimafreundlicher Reisen zu dürfen sehen wir deshalb
auch eine größere Rolle für e-Conferencing, um Stress durch häufige Dienstreise
vermeiden zu können. Uns ist besonders wichtig, die neuen Regelungen im Dialog
mit Arbeitnehmer*innenvertretungen zu erarbeiten. Niemand soll durch die neuen
Dienstreiseregelungen unzumutbar belastet werden. Unser Ziel ist ein
Dienstreiseverhalten, was sowohl das Klima als auch die Beschäftigten weniger
stark belastet als bisher.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass Anreize für Landesbedienstete geschaffen werden, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bahn und Fernbus auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Dazu fordern wir die Senatsverwaltung auf, in Abstimmung mit Gewerkschaften, Umwelt- und Verkehrsverbänden einen entsprechenden Leitfaden zu erarbeiten. Angestelte und Beamt*innen, die auf Dienstreisen von unterwegs arbeiten, sind auch für das Land Berlin längst Realtität geworden. Wir fordern die Landesreigerung auf, dem REchnung zu tragen und mindestens 50% der Reisezeit als Arbietszeit zu berechnen. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten, sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
Nach Zeile 200 einfügen:
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass Anreize für Landesbedienstete geschaffen werden, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bahn und Fernbus auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Dazu fordern wir die Senatsverwaltung auf, in Abstimmung mit Gewerkschaften, Umwelt- und Verkehrsverbänden einen entsprechenden Leitfaden zu erarbeiten. Angestelte und Beamt*innen, die auf Dienstreisen von unterwegs arbeiten, sind auch für das Land Berlin längst Realtität geworden. Wir fordern die Landesreigerung auf, dem REchnung zu tragen und mindestens 50% der Reisezeit als Arbietszeit zu berechnen. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten, sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen –
Nachtzugverbindungen wiederherstellen – endlich ein Europa-Zug nach Brüssel und
Paris!
Das europäische Verkehrssystem ist zu einseitig auf den Luftverkehr
ausgerichtet, welcher jedes Jahr stark wächst, was die Klimaschutzziele im
Verkehrssektor unterläuft. Klima- und umweltfreundliche Alternativen wurden von
der europäischen Politik jahrzehntelang vernachlässigt. Das Land Berlin sollte
kurzfristig wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Alternativen zum Flugverkehr
auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von und nach Berlin zu stärken.
Hierzu sind die Reisekostenregelungen für Landesbedienstete zu überarbeiten und
Nachtzugverbindungen in europäische Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung
zu fördern.
Nachtzugverbindungen gezielt fördern
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte unserer europäischen
Nachbarländer zu schaffen. Moderne Nachtzüge sind eine nachhaltige und
klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr in Europa. Durch eine gezielte
öffentliche Förderung kann das Angebot an Nachtzügen in Berlin wieder ausgebaut
werden. Aktuell fehlen insbesondere attraktive Bahnverbindungen über Nacht nach
nach Paris und Brüssel geben. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“
von Berlin über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit
Schlaf- und Liegewagen ausschreiben: Weiterhin sollen Nachtzugverbindungen nach
Amsterdam, Luxemburg, Kopenhagen und Warschau ausgeschrieben werden, falls ein
verkehrswissenschaftliches Gutachten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz einen potentiell ausreichenden Bedarf für einen wirtschaftlichen
Betrieb feststellt.
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können
Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse
betreiben werden. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte
daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst
finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste
Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf
Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine
öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre
möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte. Falls
sich während der Vorbereitungs- und Ausschreibungsphase ein*e
eigenwirtschaftliche*r Betrieber*in im Nachtlinienverkehr auf einer der oben
genannten Strecken etabliert, soll die Ausschreibung für diese Strecke
automatisch zurückgezogen werden. Dies sollte auch im Ausschreibungsverfahren
von Anfang an so festgelegt sein.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von
Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte
Kostenschätzung erarbeitet werden, um den notwendigen Finanzrahmen besser
abschätzen zu können. Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern,
sollen die Verbindungen einzeln und nicht als Gesamtpaket ausgeschrieben werden,
wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet sein
soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Liege- und
Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der
Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche Kontingente für
Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen. Bewerber*innen soll es
ausdrücklich gestattet sein, ihre Angebote auf geeignete Art und Weise mit
Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen
Angeboten zu kombinieren und das Angebot entsprechend anzupassen und zu
erweitern. Das Angebot sollte nach Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde
Anpassung der Gebührenordnungen der Flughäfen gegenfinanziert werden. Als
Alternative zu einer Ausschreibung von Verkehrsleistungen soll auch die Vergabe
von Förderkrediten für neue Nachtzugverbindungen ab Berlin durch die
Investitionsbank Berlin geprüft werden.
Neben fehlender (Nachtzug-)Verbindungen hindert auch die bestehende Praxis des
Ticketkaufs viele Menschen daran, transeuropäische Zugverbindungen zu nutzen. Es
ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass für eine Zugverbindung von Paris
nach Warschau Tickets über die jeweiligen nationalen Anbieter gebucht werden
müssen. Die Landesregierung sollte sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
bis Ende der Legislaturperiode ein gemeinsames Online-System und offene
technische Schnittstellen verpflichtend einzuführen, um europaweit Tickets für
alle Tag- und Nachtzugverbindungen öffentlicher und privater Anbieter auf allen
gängigen Buchungsportalen buchen zu können. Für eine Reisekette mit mehreren
Bahngesellschaften sollen die Fahrgastrechte im Verspätungsfall durchgängig und
firmenübergreifend gelten.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten
möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel
erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches
Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so
angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll,
klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich
dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten
ergeben. Ein detaillierter, leicht verständlicher und praktikabler Leitfaden für
klimafreundliche Dienstreisen ist in Abstimmung mit Gewerkschaften und
Beamt*innenvertretungen sowie Umwelt- und Verkehrsverbänden zu erarbeiten.
Landesbedienstete sollen künftig frei wählen dürfen, ob sie auf Dienstreisen
geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchführen möchten, was dann
auch ausdrücklich als Arbeitszeit anerkannt werden soll, oder die Zeit lieber
für private Zwecke nutze und nicht als Arbeitszeit verbuchen wollen. Bei
Fahrtzeiten mit der Bahn von unter viereinhalb Stunden sollen Flugreisen nur
noch dann erstattet werden, wenn dadurch Hotelübernachtungen vermieden werden
können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet
werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden.
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig
grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen
statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt
werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu
angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen
diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin
sich als Teil einer übergeordneten Klimastrategie auf der so gewonnenen
Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug
setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu
Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue
Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Meetings möglichst
zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe
Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster
Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik
sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von
Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen
sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings
soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für
Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und
Beamt*innenverbänden erarbeiten. Die neuen Regeln sollen zunächst für einen
Zeitraum von einem Jahr in einzelnen Dienststellen freiwillig erprobt werden.
Zeilsetzung sollte sein, die Umstellung auf das neue Regelwerk durch verstärkte
Nutzung von e-Conferencing insgesamt kostenneutral zu gestalten. Grundsätzlich
sollen zukünftig, die durch das Reisen von Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des
Landes entstehenden CO2-Emissionen kompensiert werden, wobei die Kompensation
durch lokale Projekte in Berlin und nicht in Drittländern erfolgen soll.
Antragsbegründung
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen
der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn
Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit
der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in
der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die
Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich
begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im
Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig
bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des
europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben. Wenn es Berlin gelingt, das
Wachstum des Luftverkehrs zu begrenzen, so schont dies die Berliner*innen nicht
nur vor Lärm- und Feinstaubeinwirkungen, sondern leistet auch einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz. Auch ein weiterer, kostspieliger Ausbau der BER kann so
vermieden werden.
Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen bequemes,
stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht. Momentan ist
Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP Intercity
täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl an der
polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach Zürich und
Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt ohne
staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der russischen
Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt es eine
saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten Anbieters nach
Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg. Aufgrund der attraktiven
Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für Nachtzugverbindungen nach
Praha, nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits eigenwirtschaftliche
Nachtzugverbindungen. In Richtung Paris, Luxemburg, Brüssel, Amsterdam,
Kopenhagen und Warschau gibt es jedoch das Potential für die Wiedereinführung
von Nachzügen. Durch eine gezielte, zeitlich begrenzte Förderung durch das Land
ist eine Ausweitung des Angebots durch eigenwirtschaftlich agierende Anbieter
möglich. Erfahrungsgemäß bauen neue Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit
eine Klientel auf, da Fahrgäste oft nicht sofort nach Etablierung einer
klimafreundlichen Alternativen zum Flugzeug umsteigen, sondern einer gewissen
Umgewöhnungszeit bedürfen, was den Markteintritt für neue Anbieter ganz ohne
öffentliche Unterstützung oft zu riskant macht. Andere öffentliche Träger haben
ähnliche Pläne für die Förderung von Nachtzügen, so dass sich durch die
Kombination von Fördermöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit starke Synergien
entwickeln könnten. So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die
Ausschreibung von Nachtzügen nach Westeuropa. Die Ausschreibung von
Verkehrsleistungen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr wird vom
Freistaat Bayern bereits auf der Strecke München-Praha praktiziert und ist daher
kein rechtliches Novum.
Die Regelungen des Landesbeamtengesetzes zur Erstattung von Reisekosten sind
nicht praxistauglich und bedürfen dringend einer Überarbeitung. Die Regelung
sieht vor, dass nur das günstigste, regelmäßig verkehrende Transportmittel
erstattet wird. Die Regelung wurde vor der Liberalisierung des Fernbusmarkts
getroffen und bevor eine dynamische Preisgestaltung im Bahnsektor üblich wurde.
Da sich die Preise für einzelne Verbindungen stetig ändern ist das Gesetz nur
schwer anzuwenden und durchzusetzen. Auch wird von Landesbediensteten in der
Praxis aus Komfortgründen meist nicht erwartet, statt dem Flugzug oder der Bahn
den günstigeren Fernbus zu nehmen, obwohl das Gesetz in seiner heutigen Form
dies eigentlich so vorsieht. Wir möchten eine grundsätzliche Neuregelung des
Erstattung von Reisekosten erreichen, die die Ziele Kosteneffektivität,
Entlastung der Beschäftigten und Klimaschutz miteinander vereinigt. Hierbei soll
eine größtmögliche Wahlfreiheit und Flexibilität für die Beschäftigten
geschaffen werden, ohne dass dies zu unvertretbar hohen Mehrkosten führt. Uns
ist bewusst, dass sich hierbei gewisse Zielkonflikte ergeben, die wir durch
ausgeglichene und flexible Regeln lösen wollen. Von Beschäftigten des Landes
wird oft der Wunsch geäußert, statt dem Flugzeug auch klimaschonendere
Verkehrsmittel für ihre Dienstreisen nutzen zu dürfen. Gleichzeitig kann dies
auch bedeuten, dass eine Reise insgesamt mehr Zeit ins Anspruch nimmt und
Beschäftigte so weniger Zeit mit ihren Angehörigen verbringen können. Neben der
Freiheit, im Landesdienst klimafreundlicher Reisen zu dürfen sehen wir deshalb
auch eine größere Rolle für e-Conferencing, um Stress durch häufige Dienstreise
vermeiden zu können. Uns ist besonders wichtig, die neuen Regelungen im Dialog
mit Arbeitnehmer*innenvertretungen zu erarbeiten. Niemand soll durch die neuen
Dienstreiseregelungen unzumutbar belastet werden. Unser Ziel ist ein
Dienstreiseverhalten, was sowohl das Klima als auch die Beschäftigten weniger
stark belastet als bisher.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass Anreize für Landesbedienstete geschaffen werden, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bahn und Fernbus auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Dazu fordern wir die Senatsverwaltung auf, in Abstimmung mit Gewerkschaften, Umwelt- und Verkehrsverbänden einen entsprechenden Leitfaden zu erarbeiten. Angestelte und Beamt*innen, die auf Dienstreisen von unterwegs arbeiten, sind auch für das Land Berlin längst Realtität geworden. Wir fordern die Landesreigerung auf, dem REchnung zu tragen und mindestens 50% der Reisezeit als Arbietszeit zu berechnen. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten, sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
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