Wir brauchen imo nicht so detailliert sein
Antrag: | Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen |
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Antragsteller*in: | Torben |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 22.06.2019, 21:08 |
Antrag: | Klimafreundliche Mobilität Stärken – Alternativen zum Flugverkehr Ausbauen |
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Antragsteller*in: | Torben |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 22.06.2019, 21:08 |
2. Berlin – Amsterdam (Mit Laufweg über Köln oder Osnabrück)
3. Berlin – Koblenz – Trier – Luxemburg – Metz – Paris (Mit Laufweg über Köln oder Frankfurt am Main)3. Berlin – Luxemburg – Paris
4. Berlin – Hamburg – Flensburg – Odense – Kopenhagen
5. Berlin – Poznań – Warszawa
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen –
Nachtzugverbindungen wiederherstellen – endlich ein Europa-Zug nach Brüssel und
Paris!
Auf Mittelstrecken können Nachtzüge eine attraktive Alternative zum Flugverkehr
in Europa sein, wenn attraktive Angebote gemacht werden. Moderne Nachtzüge, wie
etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen bequemes, stressarmes, klimafreundliches
und zeitsparendes Reisen über Nacht. Momentan ist Berlin durch das Angebot der
Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP Intercity täglich per Nachtzug mit Zürich,
Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl an der polnisch-ukrainischen Grenze
verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach Zürich und Wien operieren hierbei
vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt ohne staatliche Zuschüsse. Einmal
wöchentlich besteht eine Verbindung der russischen Staatsbahn nach Paris,
dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt es eine saisonale,
eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten Anbieters nach Malmö über
die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg.
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte der an die Bundesrepublik
Deutschland angrenzenden Länder zu schaffen. Aufgrund der attraktiven
Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für Nachtzugverbindungen nach
Praha, nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits eigenwirtschaftliche
Nachtzugverbindungen. Es gibt jedoch aktuell kein Angebot an attraktiven
Bahnverbindungen über Nacht nach Paris, Luxemburg, Brüssel, Amsterdam,
Kopenhagen und Warszawa. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“ über
Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit Schlaf- und
Liegewagen ausschreiben:
1. Berlin – Köln – Brüssel – Paris (Mit Laufweg über Hannover oder Hamburg)
Weiterhin sollen folgende Nachtzugverbindungen ausgeschrieben werden, falls ein
verkehrswissenschaftliches Gutachten durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz einen potentiell ausreichenden Bedarf für einen
wirtschaftlichen Betrieb feststellt:
2. Berlin – Amsterdam (Mit Laufweg über Köln oder Osnabrück)
3. Berlin – Luxemburg – Paris
3. Berlin – Koblenz – Trier – Luxemburg – Metz – Paris (Mit Laufweg über Köln
oder Frankfurt am Main)
4. Berlin – Hamburg – Flensburg – Odense – Kopenhagen
5. Berlin – Poznań – Warszawa
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können
Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse
betreiben werden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass neue Bahnverbindungen
sich erst über längere Zeit eine Klientel aufbauen müssen, da Fahrgäste oft
nicht sofort nach Etablierung einer klimafreundlichen Alternativen zum Flugzeug
umsteigen, sondern einer gewissen Umgewöhnungszeit bedürfen, was den
Markteintritt für neue Anbieter ohne öffentliche Unterstützung allgemein zu
riskant macht. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte daher
sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst
finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste
Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf
Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine
öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre
möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte.
Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern, sollen die
Verbindungen einzeln und nicht als Gesamtpaket ausgeschrieben werden, wobei die
Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet sein soll. Neben
einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Liege- und Schlafwagen
sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Fahrplan- und
Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche Kontingente für Tickets zu
sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen. Bewerber*innen soll es ausdrücklich
gestattet sein, ihre Angebote auf geeignete Art und Weise mit Ausschreibungen
anderer öffentlicher Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen Angeboten zu
kombinieren und das Angebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. So plant
etwa die schwedische Regierung aktuell die Ausschreibung von Nachtzügen nach
Westeuropa.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von
Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte
Kostenschätzung erarbeitet werden. Das Angebot sollte nach Möglichkeit durch
eine bedarfssteuernde Anpassung der Gebührenordnungen der Flughäfen
gegenfinanziert werden. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im
internationalen Schienenpersonenfernverkehr wird vom Freistaat Bayern bereits
auf der Strecke München-Praha praktiziert und ist daher kein rechtliches Novum.
Außerdem sollte das Land Berlin an die ukrainische Bahngesellschaft
Ukrsalisnyzja herantreten und für die geplante Wiedereinführungen eines
Nachtzugs Berlin-Kiev ihre institutionelle Unterstützung bekräftigen. Hierzu
sollen bestehende Instrumente der Wirtschaftsförderung genutzt und die
Ukrsalisnyzja auf ihre Existenz aufmerksam gemacht werden.
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen
der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn
Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit
der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in
der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die
Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich
begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im
Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig
bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des
europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben.
Das Land Berlin sollte kurzfristige Maßnahmen ergreifen, um die Alternativen zum
Flugverkehr auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von und nach Berlin
zu stärken. Hierzu sind die Reisekostenregelungen für Landesbedienstete zu
überarbeiten und Nachtzugverbindungen in europäische Hauptstädte durch eine
Anschubfinanzierung zu fördern.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten
möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel
erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches
Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so
angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll,
klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fernbus und Bahn auch dann zu nutzen, wenn
sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere
Kosten ergeben. Gegebenenfalls ist ein Maximalverhältnis zum Preis des
günstigsten Angebots anzugeben beziehungsweise ein detaillierter Leitfaden zum
klimafreundlichen Reisen zu erarbeiten. Landesbedienstete sollen dazu angehalten
werden, auf Dienstreisen geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug,
durchzuführen, was dann auch ausdrücklich als Arbeitszeit anerkannt werden soll.
Bei Fahrtzeiten mit der Bahn von unter sechs Stunden sollen Flugreisen nur noch
dann erstattet werden, wenn dadurch Hotelübernachtungen vermieden werden können.
Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden
und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete,
die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten sollen einen
zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen
privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo
e.K.).
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig
grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen
statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt
werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu
angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen
diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin
sich auf der so gewonnenen Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von
Dienstreisen per Flugzug setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu
Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue
Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Meetings möglichst
zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe
Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und
Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster
Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik
sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von
Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen
sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings
soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für
Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und
Beamt*innenverbänden erarbeiten. Die neuen Regeln sollen zunächst für einen
Zeitraum von einem Jahr in einzelnen Dienststellen freiwillig erprobt werden.
Zeilsetzung sollte sein, die Umstellung auf das neue Regelwerk durch verstärkte
Nutzung von e-Conferencing insgesamt kostenneutral zu gestalten.
Wir brauchen imo nicht so detailliert sein
Kommentare
Laura Kroschewski:
Juli Hitschler: