Änderungen von A1 zu A1NEU
Ursprüngliche Version: | A1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.06.2019, 22:02 |
Neue Version: | A1NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.06.2019, 16:02 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 132:
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben.
Das Land Berlin sollte kurzfristige Maßnahmen ergreifen, um die Alternativen zum Flugverkehr auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von und nach Berlin zu stärken. Hierzu sind die Reisekostenregelungen für Landesbedienstete zu überarbeiten und Nachtzugverbindungen in europäische Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung zu fördern.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fernbus und Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Gegebenenfalls ist ein Maximalverhältnis zum Preis des günstigsten Angebots anzugeben beziehungsweise ein detaillierter Leitfaden zum klimafreundlichen Reisen zu erarbeiten. Landesbedienstete sollen dazu angehalten werden, auf Dienstreisen geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchzuführen, was dann auch ausdrücklich als Arbeitszeit anerkannt werden soll. Bei Fahrtzeiten mit der Bahn von unter sechs Stunden sollen Flugreisen nur noch dann erstattet werden, wenn dadurch Hotelübernachtungen vermieden werden können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin sich auf der so gewonnenen Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Meetings möglichst zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und Beamt*innenverbänden erarbeiten.
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen – Nachtzugverbindungen wiederherstellen – Europa-Zug nach Brüssel und Paris initiieren
Auf Mittelstrecken zwischen 700 und 2000 Kilometern sind Nachtzüge eine attraktive Alternative zum Flugverkehr in Europa. Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen bequemes, stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht. Momentan ist Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP Intercity täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl an der polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach Zürich und Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt ohne staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der russischen Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt es eine saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten Anbieters nach Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg.
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte der an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Länder zu schaffen. Aufgrund der attraktiven Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für Nachtzugverbindungen nach Praha, nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindungen. Nicht gedeckt ist der Bedarf nach attraktiven Bahnverbindungen über Nacht nach Paris, Luxemburg, Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen und Warszawa. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“ über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit Schlaf- und Liegewagen ausschreiben:
1. Berlin – Köln – Brüssel – Paris (Mit Laufweg über Hannover oder Hamburg)
Weiterhin sollen folgende Nachtzugverbindungen ausgeschrieben werden, falls ein verkehrswissenschaftliches Gutachten einen potentiell ausreichenden Bedarf für einen wirtschaftlichen Betrieb feststellt:
2. Berlin – Amsterdam (Mit Laufweg über Köln oder Osnabrück)
3. Berlin – Koblenz – Trier – Luxemburg – Metz – Paris (Mit Laufweg über Köln oder Frankfurt am Main)
4. Berlin – Hamburg – Flensburg – Odense – Kopenhagen
5. Berlin – Poznań – Warszawa
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse betreiben werden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass neue Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit eine Klientel aufbauen müssen, da Fahrgäste oft nicht sofort nach Etablierung einer klimafreundlichen Alternativen zum Flugzeug umsteigen, sondern einer gewissen Umgewöhnungszeit bedürfen, was den Markteintritt für neue Anbieter ohne öffentliche Unterstützung allgemein zu riskant macht. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte.
Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern, sollen die Verbindungen einzeln und nicht als Gesamtpaket ausgeschrieben werden, wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet sein soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Liege- und Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche Kontingente für Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen. Bewerber*innen soll es ausdrücklich gestattet sein, ihre Angebote auf geeignete Art und Weise mit Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen Angeboten zu kombinieren und das Angebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die Ausschreibung von Nachtzügen nach Westeuropa.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte Kostenschätzung erarbeitet werden. Das Angebot sollte nach Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde Anpassung der Gebührenordnungen der Flughäfen gegenfinanziert werden. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr wird vom Freistaat Bayern bereits auf der Strecke München-Praha praktiziert und ist daher kein rechtliches Novum.
Außerdem sollte das Land Berlin an die ukrainische Bahngesellschaft Ukrsalisnyzja herantreten und für die geplante Wiedereinführungen eines Nachtzugs Berlin-Kiev ihre institutionelle Unterstützung bekräftigen. Hierzu sollen bestehende Instrumente der Wirtschaftsförderung genutzt und die Ukrsalisnyzja auf ihre Existenz aufmerksam gemacht werden.
Alternativen für klimafreundliches Reisen in Europa schaffen – Nachtzugverbindungen wiederherstellen – Europa-Zug nach Brüssel und Paris initiieren
Auf Mittelstrecken zwischen 700 und 2000 Kilometern sind Nachtzüge eine attraktive Alternative zum Flugverkehr in Europa. Moderne Nachtzüge, wie etwa die Nightjets der ÖBB ermöglichen bequemes, stressarmes, klimafreundliches und zeitsparendes Reisen über Nacht. Momentan ist Berlin durch das Angebot der Bahngesellschaften ÖBB, MAV und PKP Intercity täglich per Nachtzug mit Zürich, Wien, Budapest, Kraków, und Przemyśl an der polnisch-ukrainischen Grenze verbunden. Die Verbindungen der ÖBB nach Zürich und Wien operieren hierbei vollständig eigenwirtschaftlich, dass heißt ohne staatliche Zuschüsse. Einmal wöchentlich besteht eine Verbindung der russischen Staatsbahn nach Paris, dreimal wöchentlich nach Moskau. Außerdem gibt es eine saisonale, eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindung eines privaten Anbieters nach Malmö über die Eisenbahnfähre Sassnitz-Trelleborg.
Das Land Berlin sollte sich zum Ziel setzen, attraktive Angebote im Schienenpersonenfernverkehr in alle Hauptstädte der an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Länder zu schaffen. Aufgrund der attraktiven Reisezeiten im Tagesverkehr besteht wenig Bedarf für Nachtzugverbindungen nach Praha, nach Bern/Zürich und Wien gibt es bereits eigenwirtschaftliche Nachtzugverbindungen. Nicht gedeckt ist der Bedarf nach attraktiven Bahnverbindungen über Nacht nach Paris, Luxemburg, Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen und Warszawa. Deshalb soll das Land Berlin einen „Europa-Zug“ über Brüssel nach Paris als Verkehrsleistung im Nachtreiseverkehr mit Schlaf- und Liegewagen ausschreiben:
1. Berlin – Köln – Brüssel – Paris (Mit Laufweg über Hannover oder Hamburg)
Weiterhin sollen folgende Nachtzugverbindungen ausgeschrieben werden, falls ein verkehrswissenschaftliches Gutachten einen potentiell ausreichenden Bedarf für einen wirtschaftlichen Betrieb feststellt:
2. Berlin – Amsterdam (Mit Laufweg über Köln oder Osnabrück)
3. Berlin – Koblenz – Trier – Luxemburg – Metz – Paris (Mit Laufweg über Köln oder Frankfurt am Main)
4. Berlin – Hamburg – Flensburg – Odense – Kopenhagen
5. Berlin – Poznań – Warszawa
Wie das erfolgreiche Angebot der ÖBB nach Wien und Zürich zeigt, können Nachtzugverbindungen in Europa eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Zuschüsse betreiben werden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass neue Bahnverbindungen sich erst über längere Zeit eine Klientel aufbauen müssen, da Fahrgäste oft nicht sofort nach Etablierung einer klimafreundlichen Alternativen zum Flugzeug umsteigen, sondern einer gewissen Umgewöhnungszeit bedürfen, was den Markteintritt für neue Anbieter ohne öffentliche Unterstützung allgemein zu riskant macht. Maßgabe für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen sollte daher sein, dass sich die neuen Verbindungen nach spätestens sechs Jahren selbst finanzieren und keiner weiteren öffentlichen Zuschüsse bedürfen. Für das erste Betriebsjahr sollte ein Kostendeckungsgrad von 40%, und für die folgenden fünf Betriebsjahre von 70% angestrebt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine öffentliche Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der ersten sechs Jahre möglich sein, wobei der Kostendeckungsgrad mindestens 80% betragen sollte.
Um den Markteintritt kleinerer Unternehmen zu erleichtern, sollen die Verbindungen einzeln und nicht als Gesamtpaket ausgeschrieben werden, wobei die Bündelung und Flügelung von Zugteilen ausdrücklich gestattet sein soll. Neben einem ausreichenden täglichen Angebot an Plätzen in Liege- und Schlafwagen sollen den Bewerber*innen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Fahrplan- und Angebotsgestaltung gemacht werden. Wöchentliche Kontingente für Tickets zu sozialverträglichen Tarifen sind zu prüfen. Bewerber*innen soll es ausdrücklich gestattet sein, ihre Angebote auf geeignete Art und Weise mit Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber und mit eigenwirtschaftlichen Angeboten zu kombinieren und das Angebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. So plant etwa die schwedische Regierung aktuell die Ausschreibung von Nachtzügen nach Westeuropa.
Zunächst sollte für die oben genannten Verbindungen auf Grundlage von Kostenvoranschlägen bereits am Markt etablierter Anbieter eine detaillierte Kostenschätzung erarbeitet werden. Das Angebot sollte nach Möglichkeit durch eine bedarfssteuernde Anpassung der Gebührenordnungen der Flughäfen gegenfinanziert werden. Die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr wird vom Freistaat Bayern bereits auf der Strecke München-Praha praktiziert und ist daher kein rechtliches Novum.
Außerdem sollte das Land Berlin an die ukrainische Bahngesellschaft Ukrsalisnyzja herantreten und für die geplante Wiedereinführungen eines Nachtzugs Berlin-Kiev ihre institutionelle Unterstützung bekräftigen. Hierzu sollen bestehende Instrumente der Wirtschaftsförderung genutzt und die Ukrsalisnyzja auf ihre Existenz aufmerksam gemacht werden.
Ein ungebremstes Wachstum des europäischen Luftverkehrs ist mit dem Erreichen der im Klimaschutzabkommen von Paris gesetzten Ziele nicht vereinbar, denn Reisen mit dem Flugzeug schädigt das Klima um ein Vielfaches mehr als Reisen mit der Bahn oder dem Fernbus. Gleichzeitig belastet der Flugverkehr die Menschen in der Umgebung von Flughäfen durch Lärm und Ultrafeinstaub. Auch wenn wir die Entwicklung von emissionsfreien Technologien im Luftverkehr ausdrücklich begrüßen, so ist doch allein schon aufgrund der Altersstruktur der Flotten im Luftverkehr nicht davon auszugehen, dass dieser innerhalb der nächsten zwanzig bis dreißig Jahre klimaneutral werden kann. Ein Weiter-So beim Wachstum des europäischen Luftverkehrs kann es daher nicht geben.
Das Land Berlin sollte kurzfristige Maßnahmen ergreifen, um die Alternativen zum Flugverkehr auf innereuropäischen Kurz- und Mittelstrecken von und nach Berlin zu stärken. Hierzu sind die Reisekostenregelungen für Landesbedienstete zu überarbeiten und Nachtzugverbindungen in europäische Hauptstädte durch eine Anschubfinanzierung zu fördern.
Reisekostenregelungen überdenken – Wahlfreiheit für Beschäftigte schaffen
Beamt*innen und Mitarbeiter*innen des Landes sowie landeseigener Universitäten möchten wir bei Dienstreisen die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel erleichtern, sowie Anreize für ein sparsames und klimafreundliches Dienstreiseverhalten setzen.
Das Landesbeamtengesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften sollen so angepasst werden, dass es Landesbediensteten ausdrücklich erlaubt sein soll, klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fernbus und Bahn auch dann zu nutzen, wenn sich dadurch längere Reisezeiten oder (in einem akzeptablen Rahmen) höhere Kosten ergeben. Gegebenenfalls ist ein Maximalverhältnis zum Preis des günstigsten Angebots anzugeben beziehungsweise ein detaillierter Leitfaden zum klimafreundlichen Reisen zu erarbeiten. Landesbedienstete sollen dazu angehalten werden, auf Dienstreisen geeignete Arbeiten unterwegs, zum Beispiel im Zug, durchzuführen, was dann auch ausdrücklich als Arbeitszeit anerkannt werden soll. Bei Fahrtzeiten mit der Bahn von unter sechs Stunden sollen Flugreisen nur noch dann erstattet werden, wenn dadurch Hotelübernachtungen vermieden werden können. Fahrten in Nachtzügen sollen bis zur Komfortklasse Schlafwagen erstattet werden und gleichwertig mit Hotelübernachtungen behandelt werden. Landesbedienstete, die ein Jahr lang auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten sollen einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Ähnliche Regelungen werden bei einigen privaten berliner Unternehmen bereits praktiziert (WeiberWirtschaft eG, Posteo e.K.).
Die Genehmigung von Flugreisen durch Dienstvorgesetzte soll künftig grundsätzlich meldepflichtig sein. Die hierbei erhobenen Daten sollen statistisch ausgewertet werden, wobei keine personenbezogenen Daten gesammelt werden sollen. Dienststellen mit besonders hohem Flugreiseaufkommen sollen dazu angehalten werden, Alternativen zu prüfen und ihre Mitarbeiter*innen diesbezüglich zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt soll das Land Berlin sich auf der so gewonnenen Datenbasis verbindliche Ziele für die Reduktion von Dienstreisen per Flugzug setzten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Allen Landesbediensteten sollen qualitativ hochwertige e-Conferencing-Tools zu Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit auf OpenSource-Basis. Eine neue Richtlinie sollte die Landesverwaltung dazu anhalten, Meetings möglichst zeitlich so anzusetzen, dass eine An- und Abreise mit der Bahn für externe Teilnehmer*innen am selben Tag möglich ist, so dass Flugreisen und Hotelübernachtungen vermieden werden können. Die neue Richtlinie soll in erster Linie die verantwortlichen Landesbediensteten für die Problematik sensibilisieren, ohne zu strenge Auflagen zu machen, die die Erledigung von Dienstaufgaben behindern könnten. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Nachtzügen sowie geeignete e-Conferencing-Tools durch externe Teilnehmer*innen von Meetings soll ausdrücklich hingewiesen werden.
Die genauen Details einer neuen, klimafreundlichen Reisekostenregelung für Landesbedienstete möchten wir im Dialog mit Gewerkschaften und Beamt*innenverbänden erarbeiten.